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   OVG Schleswig-Holstein, 08.04.2024 - 3 LA 68/21   

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OVG Schleswig-Holstein, 08.04.2024 - 3 LA 68/21 (https://dejure.org/2024,8524)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.04.2024 - 3 LA 68/21 (https://dejure.org/2024,8524)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. April 2024 - 3 LA 68/21 (https://dejure.org/2024,8524)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 29 Abs 1 Nr 5 AsylVfG 1992, § 71a Abs 1 AsylVfG 1992, § 78 Abs 3 Nr 1 AsylVfG 1992
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung, ob im Sinne von § 71a Abs. 1 AsylG ein Asylverfahren in einem sicheren Drittstaat erfolglos abgeschlossen ist, ist die Asylantragstellung in Deutschland (keine Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Oldenburg, 01.03.2021 - 15 B 1052/21

    Vorliegen eines Zweitantrages im Sinne von § 71a AsylG

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.04.2024 - 3 LA 68/21
    Auch das Verwaltungsgericht Hannover geht davon aus, dass für den Zeitpunkt der Asylantragstellung in Deutschland zunächst der Wortlaut des § 71a Abs. 1 AsylG spreche, der den Zweitantrag augenscheinlich dahingehend legaldefiniere, dass der Ausländer nach einem erfolglosen Abschluss eines Asylverfahrens in einem sicheren Drittstaat im Bundesgebiet einen Asylantrag stellt (VG Hannover, Beschluss vom 07.02.2019 - 3 B 217/19 -, juris, Rn. 30; ähnlich VG Oldenburg, Beschluss vom 01.03.2021 - 15 B 1052/21 -, juris, Rn. 9; a. A. Hailbronner, in: ders., Ausländerrecht, Stand Dezember 2022, AsylG § 71a Rn. 19: ?mangels eines eindeutigen Wortlauts' ).

    Auch ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Sinn und Zweck von § 71a AsylG darauf beschränkt, den Zweitantrag dem Folgeantrag und damit die asylrechtliche Entscheidung des Drittstaats einer asylrechtlichen Entscheidung der Bundesrepublik Deutschland gleichzustellen (BVerwG, Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4.16 -, juris, Rn. 30; s. a. VG Oldenburg, Beschluss vom 01.03.2021 - 15 B 1052/21 -, juris, Rn. 10).

    Ein abweichender Wille des Gesetzgebers ergibt sich auch nicht aus der Vorrangigkeit einer Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 AsylG vor einer Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG (so aber OVG Bremen, Urteil vom 03.11.2020 - 1 LB 28/20 -, juris, Rn. 35; VG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2017 - 1 B 190/17 -, juris, Rn. 35 ff.; VG Oldenburg, Beschluss vom 10.03.2021 - 15 B 1052/21 -, juris, Rn. 12).

    Schließlich rechtfertigt auch das geltend gemachte Missbrauchspotenzial bei einem Abstellen auf den Zeitpunkt des Asylantrags in der Bundesrepublik Deutschland kein anderes Ergebnis (so aber VG Oldenburg, Beschluss vom 01.03.2021 - 15 B 1052/21 -, juris, Rn. 11).

  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.04.2024 - 3 LA 68/21
    Danach ist bei der Beurteilung der Frage, ob ein in einem anderen Mitgliedstaat durchgeführtes Asylverfahren erfolglos abgeschlossen ist, auf den Zeitpunkt des Asylantrags in Deutschland abzustellen und nicht auf (irgend)einen späteren Zeitpunkt (offengelassen von BVerwG, Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4.16 -, juris, Rn. 40; zusammenfassend zum Streitstand Dickten, in: BeckOK Ausländerrecht, Stand Oktober 2022, AsylG § 71a Rn. 4).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht ist im Übrigen der Auffassung, dass § 71a Abs. 1 AsylG an einen abgeschlossenen, im Ausland geschehenen Vorgang anknüpft (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4.16 -, juris, Rn. 33).

    Auch ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Sinn und Zweck von § 71a AsylG darauf beschränkt, den Zweitantrag dem Folgeantrag und damit die asylrechtliche Entscheidung des Drittstaats einer asylrechtlichen Entscheidung der Bundesrepublik Deutschland gleichzustellen (BVerwG, Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4.16 -, juris, Rn. 30; s. a. VG Oldenburg, Beschluss vom 01.03.2021 - 15 B 1052/21 -, juris, Rn. 10).

    Weil § 71a AsylG auf den vorliegenden Fall somit nicht anwendbar ist, ist die Frage, ob europarechtliche Vorgaben einer derartigen Regelung entgegenstehen (offengelassen von BVerwG, Urteil vom 14.12.2016 - 1 C 4.16 -, juris, Rn. 26), nicht entscheidungserheblich.

  • OVG Bremen, 03.11.2020 - 1 LB 28/20

    Zu den Voraussetzungen für das Vorliegen eines unzulässigen Zweitantrags i.S.d. §

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.04.2024 - 3 LA 68/21
    So ist das Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen der Auffassung, dass für den Zeitpunkt der Asylantragstellung in Deutschland der Wortlaut des § 71a Abs. 1 AsylG spreche (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 03.11.2020 - 1 LB 28/20 -, juris, Rn. 33).

    12/4450, S. 15 - wird jedoch nicht der Zweck von § 71a AsylG erläutert, sondern der Zweck der Regelungen des Schengener Übereinkommens vom 19. Juni 1990 (vgl. BT-Drs. 12/4450, S. 14 f., und die inhaltsgleiche Passage in der Begründung des Vertragsgesetzes zu dem Übereinkommen in BT-Drs. 12/2453, S. 8; ähnlich OVG Bremen, Urteil vom 03.11.2020 - 1 LB 28/20 -, juris, Rn. 36).

    Ein abweichender Wille des Gesetzgebers ergibt sich auch nicht aus der Vorrangigkeit einer Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 AsylG vor einer Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG (so aber OVG Bremen, Urteil vom 03.11.2020 - 1 LB 28/20 -, juris, Rn. 35; VG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2017 - 1 B 190/17 -, juris, Rn. 35 ff.; VG Oldenburg, Beschluss vom 10.03.2021 - 15 B 1052/21 -, juris, Rn. 12).

  • VG Freiburg, 07.10.2021 - A 4 K 937/21

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines unzulässigen Zweitantrags; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.04.2024 - 3 LA 68/21
    Dementsprechend geben die nachfolgenden Satzteile für die Beantwortung der Frage, was ein Zweitantrag ist, nichts her (von einem eindeutigen Wortlaut in diesem Sinne gehen etwa aus VG Berlin, Beschluss vom 10.09.2021 - 33 L 204/21 A -, juris, Rn. 7; VG Freiburg, Urteil vom 07.10.2021 - A 4 K 937/21 -, juris, Rn. 27; VG Frankfurt , Urteil vom 24.11.2021 - 10 K 95/21.A -, juris, Rn. 30; VG Hamburg, Urteil vom 25.02.2022 - 8 A 1051/21 -, juris, Rn. 24).

    Es ist Sache des Gesetzgebers, etwaige Regelungsdefizite zu beseitigen (so auch VG Freiburg, Urteil vom 07.10.2021 - A 4 K 937/21 -?, juris, Rn. 29).

  • VG Hamburg, 25.02.2022 - 8 A 1051/21

    Zur Frage des maßgeblichen Zeitpunkts für den erfolglosen Abschluss eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.04.2024 - 3 LA 68/21
    Dementsprechend geben die nachfolgenden Satzteile für die Beantwortung der Frage, was ein Zweitantrag ist, nichts her (von einem eindeutigen Wortlaut in diesem Sinne gehen etwa aus VG Berlin, Beschluss vom 10.09.2021 - 33 L 204/21 A -, juris, Rn. 7; VG Freiburg, Urteil vom 07.10.2021 - A 4 K 937/21 -, juris, Rn. 27; VG Frankfurt , Urteil vom 24.11.2021 - 10 K 95/21.A -, juris, Rn. 30; VG Hamburg, Urteil vom 25.02.2022 - 8 A 1051/21 -, juris, Rn. 24).

    Auch beim Folgeantrag geht der Gesetzgeber aber seit jeher davon aus, dass ein solcher (nur) dann vorliegt, wenn der Ausländer nach Rücknahme oder unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Asylantrags erneut einen Asylantrag stellt (vgl. schon BT-Drs. 9/1630, S. 7, 19; s. a. VG Hamburg, Urteil vom 25.02.2022 - 8 A 1051/21 -, juris, Rn. 27 m. w. N.; Marx, AsylG, 11. Aufl. 2022, § 71 Rn. 10).

  • BVerfG, 30.03.2022 - 2 BvR 2069/21

    Verfassungsbeschwerden gegen Auslieferungen nach Schweden und in die Türkei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.04.2024 - 3 LA 68/21
    Der Senat ist deshalb nicht verpflichtet, diese Frage dem Gerichtshof der Europäischen Union im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens vorzulegen (vgl. nur BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 30.03.2022 - 2 BvR 2069/21 -, juris, Rn. 37, 40 m. w. N.), sodass eine Zulassung der Berufung wegen Grundsatzbedeutsamkeit auch unter diesem Gesichtspunkt nicht in Betracht kommt (vgl. zu den Voraussetzungen: Beschluss des Senats vom 08.12.2020 - 1 LA 192/20 - S. 4 Beschl.-Abdr., n. v.).".
  • VG Schleswig, 27.11.2017 - 1 B 190/17

    Einstweiliger Rechtsschutz im Asylrecht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.04.2024 - 3 LA 68/21
    Ein abweichender Wille des Gesetzgebers ergibt sich auch nicht aus der Vorrangigkeit einer Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 1 AsylG vor einer Unzulässigkeitsentscheidung nach § 29 Abs. 1 Nr. 5 AsylG (so aber OVG Bremen, Urteil vom 03.11.2020 - 1 LB 28/20 -, juris, Rn. 35; VG Schleswig, Beschluss vom 27.11.2017 - 1 B 190/17 -, juris, Rn. 35 ff.; VG Oldenburg, Beschluss vom 10.03.2021 - 15 B 1052/21 -, juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 24.06.2021 - 5 C 7.20

    Örtliche Zuständigkeit des Trägers der Jugendhilfe für eine der Leistung nach §

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.04.2024 - 3 LA 68/21
    Sie ist zu bejahen, wenn festzustellen ist, dass der Wortlaut der Vorschrift nicht alle Fälle erfasst, die nach dem Sinn und Zweck der Regelung erfasst sein sollten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.06.2021 - 5 C 7.20 -, juris, Rn. 14 m. w. N.; s. a. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13 -, juris, Rn. 31).
  • OVG Schleswig-Holstein, 26.06.2014 - 4 LB 22/13

    Feststellung des Verlusts der Freizügigkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.04.2024 - 3 LA 68/21
    Sie ist zu bejahen, wenn festzustellen ist, dass der Wortlaut der Vorschrift nicht alle Fälle erfasst, die nach dem Sinn und Zweck der Regelung erfasst sein sollten (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.06.2021 - 5 C 7.20 -, juris, Rn. 14 m. w. N.; s. a. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 26.06.2014 - 4 LB 22/13 -, juris, Rn. 31).
  • VG Hannover, 07.02.2019 - 3 B 217/19

    Erfolglos abgeschlossen; erfolgloser Abschluss; Zeitpunkt; Zeitpunkt der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 08.04.2024 - 3 LA 68/21
    Auch das Verwaltungsgericht Hannover geht davon aus, dass für den Zeitpunkt der Asylantragstellung in Deutschland zunächst der Wortlaut des § 71a Abs. 1 AsylG spreche, der den Zweitantrag augenscheinlich dahingehend legaldefiniere, dass der Ausländer nach einem erfolglosen Abschluss eines Asylverfahrens in einem sicheren Drittstaat im Bundesgebiet einen Asylantrag stellt (VG Hannover, Beschluss vom 07.02.2019 - 3 B 217/19 -, juris, Rn. 30; ähnlich VG Oldenburg, Beschluss vom 01.03.2021 - 15 B 1052/21 -, juris, Rn. 9; a. A. Hailbronner, in: ders., Ausländerrecht, Stand Dezember 2022, AsylG § 71a Rn. 19: ?mangels eines eindeutigen Wortlauts' ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2023 - 3 LA 210/19

    Zulassung der Berufung in einem asylrechtlichen Verfahren

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2023 - 1 LA 85/22

    Aufhebung einer Unzulässigkeitsentscheidung mangels Vorliegen eines Zweitantrags;

  • VG Berlin, 10.09.2021 - 33 L 204.21

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Frage, ob ein Zweitantrag vorliegt, ist die

  • VG Frankfurt/Oder, 24.11.2021 - 10 K 95/21

    AsylrechtZweitantrag

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